HeWo · E-Rechnung
ZUGFeRD und XRechnung aus HeWo.
Beim Finalisieren einer Rechnung erzeugt HeWo ein ZUGFeRD-PDF und eine XRechnung. Jeder Betrieb schaltet die E-Rechnung selbst ein.
So arbeitet ihr damit.
- Beim Finalisieren entsteht ein ZUGFeRD-PDF (PDF/A-3b mit eingebettetem XML, Profil EN 16931) und eine XRechnung (XML, XRechnung 3.0.2).
- Beide Dateien werden gespeichert und sind im Menü „Weitere Aktionen“ abrufbar. Beim Versand an den Kunden hängt das ZUGFeRD-PDF an.
- Jeder Betrieb schaltet die E-Rechnung unter Einstellungen › Rechnungsführung selbst ein. Voraussetzung sind Bankverbindung, Telefon, E-Mail, Steuernummer oder USt-IdNr. und eine vollständige Anschrift.
- Mit KoSIT und Mustang geprüft: KoSIT-Validator 1.6.3 (XRechnung-Konfiguration vom 31.08.2026) und Mustang 2.26.0 mit veraPDF, 508 Prüfungen in den Testfällen ohne Fehler, dazu ein Produktionsdurchlauf am 09.10.2026, der angenommen wurde und PDF/A-3b-konform war.
- Die Stornorechnung zu einer E-Rechnung entsteht seit dem 11.10.2026 ebenfalls als ZUGFeRD-PDF und XRechnung (Korrekturrechnung, Typcode 384). Sie nimmt die Rechnung vollständig und unverändert zurück.
- Erfüllt eine Rechnung die Voraussetzungen nicht, gibt HeWo das bisherige PDF aus und nennt den Grund.
Rechtsinformation, kein Produktversprechen
Fristen der E-Rechnung im Inland
- Empfang: Seit dem 01.01.2025 müssen alle Unternehmen im Inland E-Rechnungen empfangen können.
- Ausstellen: Für Umsätze bis Ende 2026 dürfen alle Unternehmen bis zum 31.12.2026 noch Papierrechnungen oder, mit Zustimmung des Empfängers, andere elektronische Formate verwenden.
- Für Umsätze im Jahr 2027 gilt das nur noch, wenn der Gesamtumsatz im Vorjahr höchstens 800.000 € betrug.
- Ab dem 01.01.2028 gilt die Pflicht zur E-Rechnung für alle Umsätze zwischen Unternehmen im Inland.
- Maßgeblich ist, wann der Umsatz ausgeführt und die Rechnung übermittelt wird, nicht das Rechnungsdatum allein.
- Keine Pflicht bei Privatkunden (B2C). Ausgenommen bleiben Rechnungen bis 250 € (Kleinbetragsrechnungen) und Rechnungen von Kleinunternehmern.
Quellen, abgerufen am 10.10.2026: § 27 Abs. 38 UStG, § 14 UStG, § 33 UStDV, § 34a UStDV, BMF-Schreiben vom 15.10.2025 (III C 2 - S 7287-a/00019/007/243). Das ist keine Steuerberatung. Welche Pflicht für euren Betrieb gilt, klärt ihr mit eurer Steuerberatung.
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