HeWo
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HeWo · Grenzen · Stand 12.10.2026

Was HeWo
bewusst nicht kann.

Damit ihr vor dem Start wisst, ob HeWo zu eurem Betrieb passt. Die Liste folgt dem Produktstand und wird bei jeder Änderung mit Datum fortgeschrieben.

Buchhaltung

  • HeWo ersetzt keine Buchhaltung. Keine eigene Finanzbuchhaltung, keine EÜR, kein Jahresabschluss. Aufbewahrung und Buchführung bleiben beim Betrieb und beim Steuerberater.
  • Keine DATEV-Direktanbindung. Für DATEV gibt es eine vorbereitete CSV-Datei. Lexware Office bekommt Rechnungsentwürfe, die dort fertiggestellt werden.
  • Kein Kassenbuch.

Rechnungen

  • Neue Rechnungen legt HeWo mit 19 % Umsatzsteuer an. Kein ermäßigter Satz zur Auswahl, kein § 13b, keine Kleinunternehmerregelung.
  • Keine Abschlags-, Teil- oder Schlussrechnung und keine Anzahlungsrechnung.
  • Kein Skonto und kein Rabatt.
  • Keine Wartungsverträge und keine wiederkehrenden Rechnungen.

Zahlungen

  • Kein Bankabgleich und kein Import von Kontoauszügen (CAMT). Zahlungen werden von Hand erfasst.
  • Kein Skonto-Abzug beim Erfassen einer Zahlung.
  • Keine Übergabe der Zahlungen an DATEV.

Mahnwesen

  • Kein automatischer Mahnlauf und kein automatischer Versand. Jede Mahnung löst das Büro selbst aus.
  • Kein gerichtliches Mahnverfahren und keine Übergabe an ein Inkasso.
  • Führt Lexware Office die Rechnungen des Betriebs, mahnt HeWo nicht.

E-Rechnung

  • Nur für Rechnungen mit 19 % oder 7 % Umsatzsteuer, ein Satz je Rechnung, die in HeWo entstehen. Neue Rechnungen legt HeWo mit 19 % an.
  • Keine E-Rechnung für Teilkorrekturen und für Stornorechnungen zu Rechnungen, die selbst keine E-Rechnung sein können, ebenso nicht für Rechnungen mit negativen Positionen, nach § 13b UStG, von Kleinunternehmern, mit anderen Steuersätzen oder mit 0 € oder negativem Betrag.
  • Eine XRechnung entsteht nur, wenn beim Kunden eine E-Mail-Adresse hinterlegt ist.
  • Versand nur per E-Mail an den Kunden, kein Versand über Peppol oder Behördenportale.
  • Kein Einlesen eingehender E-Rechnungen in der Oberfläche.
  • Die App prüft Pflichtangaben und Beträge, aber nicht selbst gegen Schema und Schematron.
  • Nicht für Betriebe, deren Rechnungen Lexware Office führt. Dort erzeugt Lexware Office die Rechnung. Kleinunternehmer können die E-Rechnung nicht einschalten.

Plantafel

  • Keine automatische Einsatzplanung. Eingeplant wird von Hand.
  • Keine Kapazitäts- oder Auslastungsrechnung in Stunden.

Lager

  • Keine automatische Abbuchung aus dem Materialverbrauch der Monteure oder aus der Spracheingabe.
  • Kein Bestellportal und keine Bestellschnittstelle zu Lieferanten wie IDS oder OCI.
  • Kein Barcode-Scan, keine Chargen, Seriennummern, Reservierungen oder Lagerbewertung.
  • Kein automatischer Versand von Bestellungen.

Vor Ort und Kommunikation

  • Keine Stempeluhr außerhalb eines Auftrags, keine Zeitkonten und keine Überstundenrechnung.
  • Keine konfigurierbaren Checklisten oder Formulare, kein GAEB, kein Barcode-Scan in der App.
  • Kein WhatsApp und kein SMS-Versand, kein Kundenportal außer dem Link zur Angebotsfreigabe.

Rechtsinformation, kein Produktversprechen

Fristen der E-Rechnung im Inland

  • Empfang: Seit dem 01.01.2025 müssen alle Unternehmen im Inland E-Rechnungen empfangen können.
  • Ausstellen: Für Umsätze bis Ende 2026 dürfen alle Unternehmen bis zum 31.12.2026 noch Papierrechnungen oder, mit Zustimmung des Empfängers, andere elektronische Formate verwenden.
  • Für Umsätze im Jahr 2027 gilt das nur noch, wenn der Gesamtumsatz im Vorjahr höchstens 800.000 € betrug.
  • Ab dem 01.01.2028 gilt die Pflicht zur E-Rechnung für alle Umsätze zwischen Unternehmen im Inland.
  • Maßgeblich ist, wann der Umsatz ausgeführt und die Rechnung übermittelt wird, nicht das Rechnungsdatum allein.
  • Keine Pflicht bei Privatkunden (B2C). Ausgenommen bleiben Rechnungen bis 250 € (Kleinbetragsrechnungen) und Rechnungen von Kleinunternehmern.

Quellen, abgerufen am 10.10.2026: § 27 Abs. 38 UStG, § 14 UStG, § 33 UStDV, § 34a UStDV, BMF-Schreiben vom 15.10.2025 (III C 2 - S 7287-a/00019/007/243). Das ist keine Steuerberatung. Welche Pflicht für euren Betrieb gilt, klärt ihr mit eurer Steuerberatung.

Änderungsprotokoll

  1. : Stornorechnungen entstehen seit dem 11.10.2026 als E-Rechnung, wenn die Rechnung selbst eine E-Rechnung ist. Die Angaben in /funktionsvergleich sind gegen den Code vom 12.10.2026 und gegen die Seiten der Anbieter geprüft.
  2. : Seite neu. Zahlungen und offene Posten, Mahnwesen, Plantafel, Lager und E-Rechnung im Ausgang sind seit dem 09. und 10.10.2026 in Produktion. Ihre Grenzen stehen jetzt hier.

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