HeWo
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HeWo · Mahnwesen

Erinnern und mahnen. Von Hand, mit Vorschlag.

Zu überfälligen Rechnungen schreibt das Büro eine Zahlungserinnerung, eine erste und eine zweite Mahnung. HeWo schlägt die nächste Stufe vor, gemahnt wird immer von Hand.

So arbeitet ihr damit.

  • Zahlungserinnerung, 1. Mahnung und 2. Mahnung zu einer überfälligen Rechnung, jeweils als PDF.
  • Per E-Mail an den Kunden senden oder den Versand vermerken, etwa per Post oder persönlich übergeben. Erstellen und senden können Admin und Büro.
  • Die Texte jeder Stufe sind als Vorlagen anpassbar, eingestellt vom Admin unter Einstellungen › Rechnungsführung.
  • Verzugszinsen nach § 288 BGB auf Basis des Basiszinssatzes der Bundesbank. Fehlt ein Satz in der Tabelle, zeigt HeWo das an, statt mit null zu rechnen.
  • Die Pauschale von 40 € nach § 288 Abs. 5 BGB nur gegenüber Unternehmern. Gegenüber Verbrauchern berechnet HeWo keine Pauschale und keine Mahnkosten. Die Zahlungserinnerung enthält nie Zinsen oder Gebühren.
  • Stufenvorschlag mit Standardabständen von 7, 14 und 14 Tagen. Fällige Stufen erscheinen als „Mahnung fällig“ in der Liste und in der Glocke.

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